In Frankreich werden Abstellanlagen an Bahnhöfen zur Pflicht
Am 10. Juni 2021 ist in Frankreich ein Dekret in Kraft getreten, nach dem an Bahnhöfen gesicherte Veloabstellagen zur Verfügung gestellt werden müssen.
Mit diesem Dekret werden die Bestimmungen zur kombinierten Mobilität im französischen "Mobilitätsgesetz" vervollständigt.
Das Dekret vom 8. Juni (Nr. 2021-74) schreibt vor, dass an Bahnhöfen "weniger als 70 Meter von einem Zugang zum Bahnhofsgebäude oder zum Perron entfernt" Parkiermöglichkeiten in einem "überdachten und beleuchteten" Bereich vorhanden sein müssen. Die Bestimmung schreibt auch vor, dass das Gelände entweder durch "Videoüberwachung" oder durch "ein sicheres Abschliesssystem" oder "durch eine auf dem Gelände anwesende Person" gesichert werden muss, die von SNCF Gares & Connexions, der Régie Autonome des Transports Parisiens oder von "einer lokalen Behörde oder einer Gruppe von lokalen Behörden" beauftragt werden kann.
Im Anhang legt der Erlass die Anzahl der sicheren Abstellplätze pro Station fest. Das Minimum liegt für die meisten Städte bei 10 Plätzen und reicht bis zu 1'000 Plätzen. Insgesamt müssen somit mindestens 71'000 Plätze erstellt werden.
Dieses Dekret wird die Planer*innen dazu verpflichten, den Zugang mit dem Velo zum Bahnhof in Absprache mit den lokalen Behörden systematisch zu berücksichtigen. Der "Club des villes & territoires cyclables" weist darauf hin, dass die vorgeschriebenen Minimalwerte kaum ausreichen werden. In einem Bericht der nationalen Mobilitätskonferenz vom Dezember 2017 wurde für die Anzahl Veloabstellplätze ein Ziel von 10 % der Passagierzahlen des Bahnhofs empfohlen. Zum Vergleich: In der Velostation im niederländischen Utrecht - der grössten weltweit - stehen 12'500 Plätze für eine Stadt mit 350.000 Einwohnern zur Verfügung.
Quelle (französisch): Lettres de Club des villes & territoires cyclables
https://www.velostation.ch/de/aktuelles/artikel/france-le-stationnement-des-velos-dans-les-gares-devient-obligatoire